Erklärung Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website www.bald-anders.de.
2. Zweck und Inhalt des Webangebots
Die Website informiert über die künstlerisch-pädagogische Arbeit von „bald & anders“. Sie stellt Projekte, Veranstaltungen und Arbeitsansätze vor und bietet Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei im Sinne der geltenden Vorschriften. Grundlage der Bewertung sind die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte und Funktionen sind momentan noch nicht vollständig barrierefrei:
- Videos: Fehlende Untertitel oder Audiodeskriptionen bei eingebetteten Medien
- PDF-Dateien: Teilweise nicht barrierefrei aufbereitet (z. B. fehlende Tags, unzureichende Lesereihenfolge)
- Navigation: Einzelne Bedienelemente sind mit der Tastatur oder assistiven Technologien schwer zugänglich
Eine vollständige Überarbeitung dieser Inhalte ist vorgesehen und wird schrittweise bis Mitte 2026 umgesetzt.
5. Methodik der Prüfung
Die letzte Überprüfung fand am 15. Juli 2025 statt. Sie wurde intern durchgeführt durch Kombination von:
- automatisierten Tests (u. a. WAVE, axe DevTools)
- manueller Überprüfung (u. a. mit Screenreader NVDA und Tastaturnavigation)
6. Bisher umgesetzte Maßnahmen
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden folgende Schritte unternommen:
Einheitliche Strukturierung mit semantischem HTML
- Anpassung von Farbkontrasten gemäß WCAG-Vorgaben
- Einbindung von Alternativtexten für relevante Bilder
- Grundlegende Tastatursteuerung der Navigationselemente
- Verzicht auf nicht barrierefreie Sicherheitsabfragen (z. B. CAPTCHA)
- Optimierung für mobile Endgeräte (responsive Design)
7. Kontakt bei Barrieren oder Feedback
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen oder benötigen Sie Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte, kontaktieren Sie uns gerne:
Online-Formular: www.bald-anders.de/kontakt
8. Überwachungsstelle
Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Angebote ist gemäß § 3 Abs. 3 BFSG die jeweilige Landesbehörde.
Für den Freistaat Bayern ist derzeit noch keine konkrete Stelle benannt. Sobald diese benannt wird, ergänzen wir die Information an dieser Stelle.
9. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.